Reiseveranstalter-Versicherung: Insolvenz- und Reisepreisversicherung
Eine Versicherung für jeden Reiseveranstalter
Reisepreisversicherung für Reiseveranstalter – was das Gesetz verlangt
Der § 651r BGB gilt für alle, die gewerblich Pauschalreisen verkaufen. Also auch für Busunternehmen mit eigenem Reiseangebot. Die Pflicht besteht unabhängig von der Unternehmensgröße.
Konkret müssen Sie als Reiseveranstalter Folgendes sicherstellen:
- Vorausgezahlte Reisepreise werden erstattet
- Anfallende Kosten für die Rückreise werden abgedeckt
- Jeder Reisende erhält im Vorfeld einen Sicherungsschein
Ohne diesen Sicherungsschein dürfen Sie als Reiseveranstalter keine Anzahlungen entgegennehmen. Ein Verstoß kann rechtliche Konsequenzen haben.
Wir verkaufen Ihnen nicht einfach eine Bus-Versicherung, sondern beraten Sie, welche Absicherungen für Ihren individuellen Fall am besten passen.
Insolvenzversicherung für Reiseveranstalter – so funktioniert die Absicherung
Die Insolvenz- und Reisepreisversicherung schützt Ihre Kunden und erfüllt gleichzeitig Ihre gesetzliche Pflicht. Sie schließen die Versicherung ab, erhalten die Sicherungsscheine und händigen diese Ihren Reisenden aus – fertig.
Sicherungsschein als Nachweis für Reisende
Der Sicherungsschein ist das Dokument, das Ihren Kunden im Schadensfall die Erstattung sichert. Er wird vom Versicherer ausgestellt und muss bei Buchung übergeben werden.
Wir kennen die Besonderheiten von Busunternehmen und finden für Sie günstige Konditionen bei spezialisierten Versicherern.
Reisepreisversicherung für Busunternehmen – Prämien und Konditionen
Die Prämienhöhe richtet sich nach Ihrem jährlichen Reiseumsatz.
Was Sie bei uns erwarten können:
Persönliche Beratung durch Fachleute mit Branchenkenntnissen
Schnelle Abwicklung und digitaler Abschluss möglich
Langjährige Erfahrung mit Busunternehmen und Reiseveranstaltern
Günstige Prämien durch gezielten Vergleich spezialisierter Versicherer
Reisepreisversicherung für Reiseveranstalter
Ihr Ansprechpartner
für die Reisepreisversicherung für Reiseveranstalter
Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter: Sie haben feste Ansprechpartner, die Ihre Flotte kennen.
Thorsten Hebling
Versicherungsfachwirt · Technischer Underwriter (DVA) · Kundenbetreuung (Hbv)
- +49 (0) 931 / 98 00 70-45
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- thorsten.hebling@dittmeier.de
Häufige Fragen zur Reiseveranstalter-Versicherung
Wer braucht eine Insolvenzversicherung als Reiseveranstalter?
Was ist ein Sicherungsschein und wann muss ich ihn aushändigen?
Der Sicherungsschein ist der Nachweis für Ihren Kunden, dass sein Reisepreis abgesichert ist. Sie müssen ihn vor oder bei Vertragsschluss übergeben – spätestens bei Entgegennahme einer Anzahlung. Ohne Sicherungsschein dürfen Sie keine Vorauszahlungen verlangen.
Wie hoch ist die Prämie für eine Reisepreisversicherung?
Kann ich die Reiseveranstalter-Versicherung auch digital abschließen?
Sprechen wir über Ihren Schutz.
Persönlich, unabhängig und ohne Umwege. Schreiben Sie uns oder rufen Sie an – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
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