Vertrauensschaden-Versicherung

Schützen Sie Ihr Betriebsvermögen vor finanziellen Schäden durch Betrug und Unterschlagung.

Vertrauensschaden-Versicherung
schützt Ihr Betriebsvermögen

Eine Vertrauensschaden-Versicherung greift, wenn Mitarbeitende oder andere Vertrauenspersonen Ihr Unternehmen vorsätzlich schädigen. Dazu zählen zum Beispiel Unterschlagung, Betrug, Diebstahl, Untreue und Sabotage. Auch digitale Angriffe wie Phishing können zu einem versicherten Vertrauensschaden führen. Der Schutz richtet sich an Unternehmen jeder Größe und Branche. Für Flottenbetreiber und Verkehrsunternehmen ist er besonders relevant, weil viele Mitarbeitende mit Geld, Fahrzeugen, Tankkarten, Kundendaten oder internen Abläufen arbeiten.

Wir prüfen mit Ihnen, welche Risiken zu Ihrem Betrieb passen und welche Versicherungssumme Ihren möglichen Schaden abdeckt.

Vertrauensschaden-Versicherung

Schützen Sie Ihr Betriebsvermögen

Beispiele für Vertrauens-schäden im Verkehrs-unternehmen

Vertrauensschäden entstehen häufig über längere Zeit. Ein einzelner Vorgang fällt dann nicht sofort auf. Klare Kontrollprozesse helfen, ersetzen aber keinen Versicherungsschutz.

Unterschlagung von Einnahmen und Betriebsmitteln

Eine Person entnimmt regelmäßig Geld aus der Kasse oder zweigt Einnahmen ab. Auch die private Nutzung von Tankkarten, Mautmitteln oder Fahrzeugen kann das Firmenvermögen belasten. Kleine Beträge können sich schnell summieren, wenn der Vorgang lange unentdeckt bleibt.

Phishing und Betrug mit Unternehmensdaten

Kriminelle täuschen Mitarbeitende mit gefälschten E-Mails oder Webseiten. Sie erbeuten Zugangsdaten und lösen anschließend Zahlungen aus oder greifen auf vertrauliche Informationen zu. Prüfen Sie im Vertrag, ob der gewünschte Schutz auch digitale Betrugsszenarien umfasst. Oder fragen Sie uns nach einer Cyberversicherung. Diese hilft Ihnen im Schadenfall und kann sogar im Vorfeld schützen.

Sabotage und Geheimnisverrat durch Vertrauenspersonen

Eine Vertrauensperson kann Daten löschen, Abläufe stören oder Geschäftsgeheimnisse weitergeben. Je nach Vertrag können unmittelbare Schäden und bestimmte Kosten für die Schadenaufklärung oder die Wiederherstellung von Daten mitversichert sein.

Was die Vertrauensschaden-
versicherung
abdeckt

Typischerweise geht es um unmittelbare Vermögensschäden, die eine Vertrauensperson durch eine vorsätzliche unerlaubte Handlung verursacht.

Wir erläutern Ihnen, welche Bausteine zu Ihrer Organisation passen. So vergleichen Sie nicht nur die Versicherungssumme, sondern auch die konkreten Bedingungen und Ausschlüsse.

Ausschlüsse
der Vertrauensschaden-Versicherung

Nicht jeder finanzielle Verlust fällt unter die Vertrauensschaden-Versicherung. 

Typische Ausschlüsse oder Einschränkungen betreffen folgende Fälle:

✓ Personenschäden und Aufwendungen, die daraus entstehen
✓ Schäden, für die eine andere Versicherung zuständig ist
✓ Inventurdifferenzen, wenn sich kein konkreter vorsätzlicher Vorgang nachweisen lässt
✓ Mittelbare Schäden wie entgangener Gewinn oder verwirkte Vertragsstrafen
✓ Schäden durch Krieg, Terrorismus, innere Unruhen, Kernenergie, Erdbeben oder Explosionen, soweit der Vertrag diese Ereignisse ausschließt
✓ Schäden durch Personen, über deren Vermögensdelikte das Unternehmen vor Vertragsbeginn Kenntnis hatte

Bewertung

Die genaue Bewertung hängt von den Versicherungsbedingungen und vom Einzelfall ab. Lassen Sie vor dem Abschluss prüfen, welche Nachweise der Versicherer im Schadenfall verlangt und erfahren Sie, welche Versicherungen wir zusätzlich empfehlen.

Ergänzende Versicherungen zur Vertrauensschaden-versicherung

Die Vertrauensschadenversicherung ersetzt keine Haftpflichtversicherung. Je nach Rolle und Verantwortungsbereich können weitere Policen sinnvoll sein.

Weitere sinnvolle Policen

AGG-Versicherung für Unternehmen

Eine AGG-Versicherung kann den Versicherungsschutz um Ansprüche wegen Benachteiligung aus Arbeitsverhältnissen oder geschäftlichen Kontakten ergänzen. Ob dieser Baustein passt, hängt von Ihrer Organisation und dem gewünschten Leistungsumfang ab.

D&O-Versicherung für Geschäftsführung und Vorstand

Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte können für eigene Pflichtverletzungen persönlich haften. Eine D&O-Versicherung kann Ansprüche wegen reiner Vermögensschäden abdecken, wenn eine versicherte Person für einen Fehler bei ihrer beruflichen Tätigkeit einstehen muss.

Vertrauensschaden-Versicherung mit Dittmeier prüfen

Sichern Sie Ihr Betriebsvermögen passend zu Ihren Abläufen ab. Füllen Sie unser Kontaktformular aus oder rufen Sie uns an. Wir besprechen Ihre Risiken, die passende Versicherungssumme und wichtige Ausschlüsse.

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter: Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihr Unternehmen kennt.

Ihr Ansprechpartner
für Ihre Vertrauensschaden-Versicherung

Thomas Adamik

Fachmann für Versicherungsvermittlung
Vertragsbetreuung

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Senden Sie uns Ihre Daten. Wir melden uns schnell bei Ihnen und zeigen Ihnen, welche Lösung für Ihre Flotte möglich ist 

Telefon

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E-Mail

info@dittmeier.de

Anschrift

Kaiserstr. 23 · 97070 Würzburg

Erreichbarkeit

Mo–Fr: 8–17 Uhr · 24 h Notfall

Häufige Fragen zur Vertrauens-schaden-versicherung

Eine Vertrauensschaden-Versicherung eignet sich für Unternehmen jeder Art. Für Flottenbetreiber und Verkehrsunternehmen ist sie interessant, wenn Mitarbeitende oder andere Vertrauenspersonen auf Geld, Fahrzeuge, Daten oder interne Systeme zugreifen.
Typischerweise deckt die Vertrauensschaden-Versicherung unmittelbare Vermögensschäden durch vorsätzliche unerlaubte Handlungen. Dazu gehören etwa Unterschlagung, Betrug, Diebstahl, Untreue, Computersabotage oder Geheimnisverrat.
Bei einem Vertrauensschaden sichern Sie zuerst Beweise, begrenzen den weiteren Zugriff und informieren die zuständigen Stellen. Melden Sie den Schaden anschließend unverzüglich dem Versicherer und dokumentieren Sie alle Maßnahmen.