Vertrauensschaden-Versicherung
Schützen Sie Ihr Betriebsvermögen vor finanziellen Schäden durch Betrug und Unterschlagung.
Vertrauensschaden-Versicherung
schützt Ihr Betriebsvermögen
Eine Vertrauensschaden-Versicherung greift, wenn Mitarbeitende oder andere Vertrauenspersonen Ihr Unternehmen vorsätzlich schädigen. Dazu zählen zum Beispiel Unterschlagung, Betrug, Diebstahl, Untreue und Sabotage. Auch digitale Angriffe wie Phishing können zu einem versicherten Vertrauensschaden führen. Der Schutz richtet sich an Unternehmen jeder Größe und Branche. Für Flottenbetreiber und Verkehrsunternehmen ist er besonders relevant, weil viele Mitarbeitende mit Geld, Fahrzeugen, Tankkarten, Kundendaten oder internen Abläufen arbeiten.
Wir prüfen mit Ihnen, welche Risiken zu Ihrem Betrieb passen und welche Versicherungssumme Ihren möglichen Schaden abdeckt.
Beispiele für Vertrauens-schäden im Verkehrs-unternehmen
Unterschlagung von Einnahmen und Betriebsmitteln
Eine Person entnimmt regelmäßig Geld aus der Kasse oder zweigt Einnahmen ab. Auch die private Nutzung von Tankkarten, Mautmitteln oder Fahrzeugen kann das Firmenvermögen belasten. Kleine Beträge können sich schnell summieren, wenn der Vorgang lange unentdeckt bleibt.
Phishing und Betrug mit Unternehmensdaten
Kriminelle täuschen Mitarbeitende mit gefälschten E-Mails oder Webseiten. Sie erbeuten Zugangsdaten und lösen anschließend Zahlungen aus oder greifen auf vertrauliche Informationen zu. Prüfen Sie im Vertrag, ob der gewünschte Schutz auch digitale Betrugsszenarien umfasst. Oder fragen Sie uns nach einer Cyberversicherung. Diese hilft Ihnen im Schadenfall und kann sogar im Vorfeld schützen.
Sabotage und Geheimnisverrat durch Vertrauenspersonen
Eine Vertrauensperson kann Daten löschen, Abläufe stören oder Geschäftsgeheimnisse weitergeben. Je nach Vertrag können unmittelbare Schäden und bestimmte Kosten für die Schadenaufklärung oder die Wiederherstellung von Daten mitversichert sein.
Was die Vertrauensschaden-
versicherung abdeckt
- Schäden durch Unterschlagung, Betrug, Diebstahl oder Untreue
- Schäden durch vorsätzliche Computersabotage oder missbräuchliche Nutzung von Zugangsdaten
- Schäden durch Geheimnisverrat, wenn der Vertrag dieses Risiko einschließt
- Kosten für die Ermittlung des Schadens, sofern der Vertrag diese Kosten übernimmt
- Mehrkosten zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs sowie Kosten für die Wiederherstellung oder Beschaffung von Daten, sofern vereinbart
Wir erläutern Ihnen, welche Bausteine zu Ihrer Organisation passen. So vergleichen Sie nicht nur die Versicherungssumme, sondern auch die konkreten Bedingungen und Ausschlüsse.
Ausschlüsse
der Vertrauensschaden-Versicherung
Nicht jeder finanzielle Verlust fällt unter die Vertrauensschaden-Versicherung.
Typische Ausschlüsse oder Einschränkungen betreffen folgende Fälle:
✓ Personenschäden und Aufwendungen, die daraus entstehen
✓ Schäden, für die eine andere Versicherung zuständig ist
✓ Inventurdifferenzen, wenn sich kein konkreter vorsätzlicher Vorgang nachweisen lässt
✓ Mittelbare Schäden wie entgangener Gewinn oder verwirkte Vertragsstrafen
✓ Schäden durch Krieg, Terrorismus, innere Unruhen, Kernenergie, Erdbeben oder Explosionen, soweit der Vertrag diese Ereignisse ausschließt
✓ Schäden durch Personen, über deren Vermögensdelikte das Unternehmen vor Vertragsbeginn Kenntnis hatte
Bewertung
Die genaue Bewertung hängt von den Versicherungsbedingungen und vom Einzelfall ab. Lassen Sie vor dem Abschluss prüfen, welche Nachweise der Versicherer im Schadenfall verlangt und erfahren Sie, welche Versicherungen wir zusätzlich empfehlen.
Ergänzende Versicherungen zur Vertrauensschaden-versicherung
Weitere sinnvolle Policen
AGG-Versicherung für Unternehmen
Eine AGG-Versicherung kann den Versicherungsschutz um Ansprüche wegen Benachteiligung aus Arbeitsverhältnissen oder geschäftlichen Kontakten ergänzen. Ob dieser Baustein passt, hängt von Ihrer Organisation und dem gewünschten Leistungsumfang ab.
D&O-Versicherung für Geschäftsführung und Vorstand
Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte können für eigene Pflichtverletzungen persönlich haften. Eine D&O-Versicherung kann Ansprüche wegen reiner Vermögensschäden abdecken, wenn eine versicherte Person für einen Fehler bei ihrer beruflichen Tätigkeit einstehen muss.
Vertrauensschaden-Versicherung mit Dittmeier prüfen
Sichern Sie Ihr Betriebsvermögen passend zu Ihren Abläufen ab. Füllen Sie unser Kontaktformular aus oder rufen Sie uns an. Wir besprechen Ihre Risiken, die passende Versicherungssumme und wichtige Ausschlüsse.
Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter: Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihr Unternehmen kennt.
Ihr Ansprechpartner
für Ihre Vertrauensschaden-Versicherung
Thomas Adamik
Fachmann für Versicherungsvermittlung
Vertragsbetreuung
- +49 (0) 931. 98 00 70-83
- thomas.adamik@dittmeier.de
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