Reisebusfahrer-Versicherung: Auslandsschutz
Die Reisebusfahrer-Versicherung schließt die Lücke der gesetzlichen Krankenversicherung im Ausland.
im Todesfall
von verletzten Personen
Einmalzahlung bei Tod
Anreisekosten bis 1.000 €
Reisebusfahrer-Versicherung
Wenn etwas unterwegs passiert
Ihre Verantwortung als Arbeitgeber
§ 17 SGB V verpflichtet Arbeitgeber, für Behandlungskosten aufzukommen, die die gesetzliche Krankenversicherung ihrer Mitarbeitenden im Ausland nicht übernimmt.
Leistungen der Auslandsreisekrankenversicherung Plus im Überblick:
So sind Ihre Reisebusfahrer optimal versichert
Heilbehandlungskosten für Ihre Reisebusfahrer im Ausland
Die Versicherung übernimmt die Kosten für:
Ambulante Behandlung durch einen Arzt
Ärztlich verordnete Heilmaßnahmen und Arzneimittel
Stationäre Krankenhausbehandlung
Medizinisch notwendigen Krankentransport zur stationären Behandlung
Gesetzlich versichert heißt im Ausland nicht vollständig geschützt.
Der deutsche Versorgungsstandard reist nicht automatisch mit. Genau hier setzt die Reisebusfahrer-Versicherung an.
Assistance-Leistungen für Reisebusfahrer rund um die Uhr
Ihre Fahrer und Sie erreichen die 24-Stunden-Notrufzentrale jederzeit unter
+49 (0)931 27 95-255.
Die Versicherung organisiert und übernimmt die Kosten für folgende Hilfen:
Rücktransport
Medizinisch sinnvoller Rücktransport zum Wohnort.
Im Todesfall
Bestattung oder Überführung bei Todesfall.
Versicherungsschutz: Wenn der Busfahrer ausfällt
Fällt ein Fahrer während einer Reise krankheits- oder unfallbedingt aus
und ist länger als 48 Stunden fahruntüchtig (Nachweis per ärztlichem Attest)
erstattet die Versicherung die nachgewiesenen Kosten für die Anreise eines Ersatzfahrers bis zu 1.000 €.
Einmalzahlung bei Unfall-Tod, Herzinfarkt oder Schlaganfall
Verstirbt ein Reisebusfahrer während der Auslandsreise vor Vollendung des 70. Lebensjahres durch
einen Unfall, Herzinfarkt oder Schlaganfall, erhalten die Angehörigen eine Einmalzahlung von 20.000 €.
Familienangehörige von Reisebusfahrern sind mitversichert
-
9,50 € pauschal
Familienangehörige des Fahrers, die Ehepartner und alle minderjährigen Kinder -
29,50 € pro Jahr
Weitere Mitarbeiter im Ausland, z. B. Reiseleiter. -
29,50 € + 9,50 €
Weitere Mitarbeiter mit Familie.
9,50 € pro Familienangehörige.
Wenn jede Minute zählt,
ist Hilfe schon organisiert.
Ihr Ansprechpartner
für die Reisebusfahrer-Versicherung
Wir verhandeln als Spezialist für Busunternehmen exklusive Rahmenkonditionen, die Sie als Einzelunternehmen nicht erhalten.
Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter: Sie haben feste Ansprechpartner, die Ihre Flotte kennen.
Thorsten Hebling
Versicherungsfachwirt · Technischer Underwriter (DVA) · Kundenbetreuung (Hbv)
- +49 (0) 931 / 98 00 70-45
- +49 (0) 931 / 98 00 70-545
- thorsten.hebling@dittmeier.de
Katrin Böse
Versicherungsfachwirt · Technischer Underwriter (DVA) · Kundenbetreuung (Hbv)
- +49 (0) 931 / 98 00 70-45
- +49 (0) 931 / 98 00 70-545
- thorsten.hebling@dittmeier.de
Oliver Guth
Versicherungsfachwirt · Technischer Underwriter (DVA) · Kundenbetreuung (Hbv)
- +49 (0) 931 / 98 00 70-45
- +49 (0) 931 / 98 00 70-545
- thorsten.hebling@dittmeier.de
Sprechen wir über Ihren Schutz.
Persönlich, unabhängig und ohne Umwege. Schreiben Sie uns oder rufen Sie an – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Telefon
0931 · 98007-0
info@dittmeier.de
Anschrift
Kaiserstr. 23 · 97070 Würzburg
Erreichbarkeit
Mo–Fr: 8–17 Uhr · 24 h Notfall
Die häufigsten Fragen zur Versicherung Ihrer Reisebusfahrer im Ausland
Welche Versicherung brauchen Reisebusfahrer im Ausland?
Was kostet die Versicherung für Omnibusse und deren Fahrer?
Gilt die Flottenversicherung auch für die Absicherung der Fahrer?
Was passiert, wenn ein Fahrer im Ausland ausfällt?
Wenn jede Minute zählt,
ist Hilfe schon organisiert.
Für Sie Da
Dittmeier Versicherungsmakler
Ihre Fahrer und Sie erreichen die Notrufzentrale rund um die Uhr. Die Assistance koordiniert die nächsten Schritte – damit aus einem medizinischen Notfall kein organisatorischer Stillstand wird.
24 Stunden telefonisch erreichbar
Rücktransport zum Wohnort
Koordination medizinischer Hilfe
Bestattung oder Überführung
Rechtssicher handeln. Kalkulierbar absichern.
Mit der Auslandsreisekrankenversicherung Plus erfüllen Sie Ihre gesetzliche Verpflichtung nach § 17 SGB V – für alle Fahrer gleichzeitig. Als Spezialist für Busunternehmen verhandelt Dittmeier exklusive Rahmenkonditionen und berät Sie mit einem festen Ansprechpartner.
Ambulante ärztliche Behandlung
Ärztlich verordnete Heil- und Arzneimittel
Stationäre Krankenhausbehandlung
Medizinisch notwendiger Krankentransport
Organisation und Kostenübernahme für den Rücktransport zum Wohnort – koordiniert über die 24-Stunden-Notrufzentrale.
Ist ein Fahrer länger als 48 Stunden fahruntüchtig, werden bei ärztlichem Attest Anreisekosten eines Ersatzfahrers bis 1.000 € erstattet.
Im Todesfall organisiert die Assistance die Bestattung vor Ort oder die Überführung und übernimmt die vereinbarten Kosten.
20.000 € für Angehörige, wenn ein Fahrer vor dem 70. Lebensjahr während der Auslandsreise durch Unfall, Herzinfarkt oder Schlaganfall verstirbt.