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Unbenannte Gefahren – Welche sind das und was ist versichert?

Gefahren wie Feuer, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel sind üblicherweise in der Gebäudeversicherung enthalten. Was ist aber, wenn ein Schaden durch eine andere Ursache eintritt?

Inhalt des Artikels

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Unbenannte Gefahren? Was heißt das?

Grundsätzlich findet man in den Versicherungsbedingungen die Gefahren abgesichert, die am häufigsten eintreten können, wie beispielsweise Feuer, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Doch was ist, wenn mal ein Schaden an den versicherten Sachen durch eine Ursache eintritt, die nicht ausdrücklich in Ihrem Versicherungsvertrag als versicherte Gefahr benannt ist?

Diese Schäden lassen sich unter dem Begriff „unbenannte Gefahren“ zusammenfassen. Bestimmt fragen Sie sich, welche das sein können:

„Unbenannte Gefahren“ sind alle Schadenursachen

  • die nicht in einem unserer Versicherungsprodukte genannt und versicherbar sind,
  • die trotz erforderlicher Sorgfalt, unvorhersehbar eintreten,
  • und die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.

Mit der Absicherung gegen „unbenannte Gefahren“ haben Sie einen optimalen Versicherungsschutz. Denn in der Kombination mit den im Versicherungsvertrag ohnehin benannten Gefahren ergibt sich die perfekte Ergänzung und Absicherung für Sie.

Durch die „unbenannten Gefahren“ sind Schäden an den versicherten Sachen versichert, die durch ein unvorhersehbares Ereignis abhandenkommen, zerstört oder beschädigt werden.
Der Merksatz für die unbenannten Gefahren könnte also lauten:
Alles was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, ist versichert.

Was sind „unbenannte Gefahren“ in der Wohngebäudeversicherung?

Schadensbeispiele für unbenannte Gefahren

  • Innere Unruhen
  • Böswillige Beschädigungen
  • Rauch / Ruß
  • Überschallknall
  • Schlammlawinen
  • Schäden durch plötzliches Absenken bei Tunnelarbeiten
  • Schäden durch unterirdischen Baumwurzelwuchs (z.B. durch Heben von Terrassenplatten)
  • Beschädigung durch Ansteigen / Absinken des Grundwasserspiegels
  • Verschmutzung von Fassaden durch Graffiti (Vandalismus)
  • Vandalismusschaden, z.B. Verschluss von Schließzylindern der Eingangstüren mit Sekundenkleber
  • Sengschäden
  • Absturz eines Aufzuges
  • Eine Diebesbande bricht in ein Gebäude ein und demoliert die Heizungsanlage
  • Erschütterungsschäden am Gebäude z.B. durch Tiefflieger
  • Schäden anlässlich der Räumung von Kriegsbomben (sog. „Blindgänger“)
  • Schäden durch Anprall von Gegenständen (z.B. Strommasten)
  • Schäden durch Auslaufen / Verschütten von Flüssigkeiten, etc.
  • durch Anprall oder Aufprall von Gegenständen (auch ohne Sturmeinwirkung)
  • die durch Baumaßnahmen außerhalb Ihres Grundstückes an Ihrem Gebäude entstehen (z.B. Baugerüstteile oder ein Kran stürzen von einer benachbarten Baustelle auf Ihr Gebäude, oder durch die Erschütterungen von schweren Baufahrzeugen entstehen plötzlich Schäden an Ihrem Gebäude).

Was ist ausdrücklich ausgeschlossen?

Es ist kaum möglich, alle denkbaren Szenarien versicherter Schadenereignisse beispielhaft aufzuzählen. Deshalb gilt für den Versicherungsschutz der „unbenannten Gefahren“ aus Prinzip: „Alles was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, ist versichert“

Die wichtigsten Ausschlüsse

  • Vorsatz
  • Krieg und Kernenergie
  • Fehlerhafte Konstruktionen, Planungen oder Instandhaltungen der versicherten Sachen, sowie Abnutzung und Verschleiß
  • Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben und sonstige Elementargefahren, die über eine Elementarschadenversicherung versicherbar sind
  • Grundwasser und Sturmflut

Tipp

Überprüfen Sie Ihren bestehenden Versicherungsvertrag, ganz besonders. Sind die unbenannten Gefahren nicht eingeschlossen, können Sie dies problemlos nachholen.

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