(R)echt

Aktuelles Urteil des AG Osnabrück

Haftung bei Sturz eines Fahrgastes

Inhalt des Artikels

Ihr persönlicher SCHADENSEXPERTE

Wir begleiten Sie bei jedem Schaden – von der ersten Frage bis zur Regulierung.

Marco Schmitt

Marco Schmitt ist seit über 25 Jahren Versicherungsexperte bei Dittmeier und für das Recruiting verantwortlich. Durch die Aufbereitung von Urteilen und aktuellen Fällen hält er sich in der Verkehrsbranche konsequent auf dem neuesten Stand.

Haftung bei Sturz eines Fahrgastes

Ein Fahrer setzte sein Fahrzeug vor den Bus und bremste bis zum Stillstand ab, wodurch auch der Bus stark abbremsen musste. Im Rahmen der Bremsung des Busses kam der Kläger zu Fall. Er machte Schmerzensgeld geltend.

Der KOM war mit einer Innenraumüberwachung ausgestattet. Diese zeigte, dass der Kläger nach dem Drücken des Halteknopfes während der Fahrt aufgestanden ist. Im Stand griff der Kläger mit der rechten Hand seinen Rucksack, den er sodann in der Armbeuge trug. In der weiteren Kameraeinstellung ist erkennbar, dass der Kläger im Stehen in der linken Hand einen Schirm hielt und sich gleichzeitig mit dieser Hand mit zwei Fingern und dem Daumen an der Haltestellestange festhielt. Sodann stürzt der Kläger.

Das Gericht stellt fest, dass die Klage unbegründet ist. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Kläger sich im konkreten Fall veranlasst sehen musste, bereits vor Erreichen der Haltestelle seinen sicheren Sitzplatz aufzugeben ohne sich ausreichend abzusichern. Das Festhalten mit der linken Hand mit lediglich zwei Fingern und dem Daumen, während er in dieser einen Regenschirm hält, stellte keine hinreichende Absicherung dar.

Ein Fahrgast muss in diesem Zusammenhang durchaus jederzeit mit einem scharfen Bremsen des Verkehrsmittels rechnen. Zudem spricht der Beweis des ersten Anscheins für die Annahme, dass der Sturz eines Fahrgastes auf mangelnde Vorsicht zurückzuführen ist. Ein Verstoß gegen § 4 Abs. 1 StVO (Ab-stand) war auf Seiten des Busfahrers nicht festzustellen. Die Betriebsgefahr des Busses muss vollständig hinter dem Mitverschulden des Klägers zurückstehen.

Weitere passende Beiträge

Allgemein

Dummy Beitrag (Elementor Widgets)

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo. Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing …

Allgemein

Warnung vor Reisebus-Diebstählen

In den vergangenen 7 Monaten wurden uns 3 Diebstähle hochwertiger Reisebusse bekannt – die Serie könnte weitergehen. Busunternehmen sollten jetzt handeln. …

Allgemein

Bus2Bus 2026 – wir sind dabei!

Am 15. und 16. April 2026 trifft sich die Busbranche wieder in Berlin zur BUS2BUS. Die Messe, die alle zwei Jahre stattfindet, ist der Treffpunkt …

(R)echt

(R)echt eingefahren: Ausfahrt heißt Wartepflicht

Bedeutet Überholen automatisch Mitschuld? Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat am 11.09.2025 bei dieser Frage entschieden. …