Busbrand-Neuwert-Versicherung
Ein Feuer auf dem Betriebshof kann in wenigen Minuten zerstören, was Ihr Unternehmen über Jahre aufgebaut hat.
auf Kfz-Kasko-Entschädigung
zusätzliche Mehrkostenversicherung
je Fahrzeug
Busbrand-Neuwert-Versicherung:
Mehr Entschädigung im Brandfall
Brennt eine Omnibushalle oder ein Depot, entsteht schnell ein Großschaden in Millionenhöhe.
Die klassische Kaskoversicherung ersetzt nach einem Brandschaden in der Regel den Zeitwert abzüglich Restwert. Genau hier entsteht oft eine finanzielle Lücke.
Besonders bei finanzierten oder staatlich geförderten Omnibussen reicht diese Entschädigung häufig nicht aus, um kurzfristig gleichwertigen Ersatz zu beschaffen.
Mit unserer Busbrand-Neuwert-Versicherung erhöhen Sie die Entschädigung im Brandfall gezielt. Wir schließen die Lücke zwischen Kasko-Leistung und tatsächlichem Ersatzbedarf so weit wie möglich. Dadurch wird die Wiederbeschaffung Ihrer Busse planbarer.
Zusatzschutz zur Kasko: Entschädigung nach Totalschaden durch Brand erhöhen
Die Teilkasko Ihrer Kfz-Versicherung für Omnibusse leistet nach einem Brandschaden
in der Regel auf Basis des Zeitwerts.
Als Busunternehmen müssen Sie trotzdem Folgendes organisieren:
- Neukauf
- Finanzierung
- schnelle Ersatzbeschaffung
Das belastet Ihre Liquidität genau dann, wenn Ihr Betrieb ohnehin unter Druck steht.
Unser Zusatzvertrag erhöht die Kasko-Entschädigung bei einem Totalschaden durch Brand
um eine feste, klar definierte Zusatzleistung.
Unsere Zusatzleistung für Ihre Bus-Flotte
Diese Zusatzleistung kann Ihre Kasko-Entschädigung ergänzen:
Zusätzlich 25 % auf die Kfz-Kasko-Entschädigung
(Zeitwert abzüglich Restwert)
Max. 25.000 € je Fahrzeug
Max. 300.000 € je Depot
bei Totalzerstörung mehrerer Fahrzeuge
Die Busbrand-Neuwert-Versicherung ersetzt nicht die Kaskoversicherung.
Sie ergänzt die bestehende Kasko und erhöht die Entschädigung nach einem versicherten Totalschaden durch einen Brand.
Voraussetzungen für die Leistung Ihrer Omnibusversicherung
Damit Sie das Geld im Ernstfall schnell erhalten, müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
Ihr Bus ist zum Zeitpunkt des Brandes mindestens Kfz-teilkaskoversichert.
Es liegt ein Totalschaden durch Brand vor.
Die Kfz-Versicherung hat den Zeitwert abzüglich Restwert erstattet.
Mindestens 2 Busse müssen im selben Brandereignis betroffen sein.
So läuft die jährliche Meldung Ihrer Busse ab
Einmal im Jahr melden Sie uns die aktuellen Neuwerte Ihrer Omnibusse.
Der Stichtag ist der 01.01. eines Jahres.
Wir holen geeignete Angebote ein, vergleichen die Lösungen und erklären Ihnen die Unterschiede verständlich.
Sie entscheiden anschließend, welche Absicherung zu Ihrem Fuhrpark passt.
Sie stellen die aktuelle Fahrzeugliste zusammenstellen
Sie tragen die Neuwerte der Omnibusse ein
Zum Stichtag 01.01. senden Sie die Liste an uns
Wir prüfen die Angebote für Sie
Wir wählen den passenden Schutz für Ihren Fuhrpark aus
Fixkosten weitertragen:
Mehrkosten nach Brandschaden absichern
Ein Brand kann Ihren Betrieb schlagartig ausbremsen. Fahrzeuge fehlen, Fahrpläne geraten unter Druck und Ersatz muss schnell organisiert werden. Gleichzeitig laufen viele Kosten weiter.
Deshalb lässt sich die Busbrand-Neuwert-Versicherung sinnvoll mit einer Mehrkostenversicherung kombinieren.
Diese Kosten können nach einem Brandschaden entstehen:
Miete für Ersatzfahrzeuge
Zusätzliche Kosten für Linien- oder Reiseverkehr
Laufende Fixkosten trotz eingeschränktem Betrieb
Entgangene Gewinne nach versichertem Brandschaden
Organisatorische Mehrkosten für die Wiederaufnahme
Ihr Ansprechpartner
für die Busbrand-Neuwert-Versicherung
Wir prüfen mit Ihnen, ob eine Mehrkostenversicherung zu Ihrem Betrieb passt und wie sie Ihren bestehenden Schutz ergänzt.
Thorsten Hebling
Fachwirt für Versicherungen und Finanzanlagen
Technischer Underwriter (DVA)
Kundenbetreuung (Hbv)
- +49 (0) 931. 98 00 70-45
- thorsten.hebling@dittmeier.de
Mona Langert
Auszubildende zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen
Vertragsbetreuung
- +49 (0)931. 98 00 70-651
- mona.langert@dittmeier.de
Jasmin Bock
Auszubildende zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen
Vertragsbetreuung
- +49 (0) 931. 98 00 70-631
- jasmin.bock@dittmeier.de
Tobias Walter
Auszubildender zum Kaufmann für Versicherung und Finanzanlagen
Vertragsbetreuung
- +49 (0) 931. 98 00 70-632
- tobias.walter@dittmeier.de
Emma Mehler
Auszubildende zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen
Vertragsbetreuung
- +49 (0) 931. 98 00 70-633
- emma.mehler@dittmeier.de
Michael Thanhäuser
Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen
IT Projekt- und Prozessmanager
- +49 (0)931. 98 00 70-652
- michael.thanhaeuser@dittmeier.de
Sprechen wir über Ihren Schutz.
Persönlich, unabhängig und ohne Umwege. Schreiben Sie uns oder rufen Sie an – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Telefon
0931 · 98007-0
info@dittmeier.de
Anschrift
Kaiserstr. 23 · 97070 Würzburg
Erreichbarkeit
Mo–Fr: 8–17 Uhr · 24 h Notfall
Häufige Fragen zur Krisenversicherung für Omnibusbetriebe
Für wen ist die Krisenversicherung sinnvoll?
Die Krisenversicherung eignet sich für Omnibusbetriebe, Busunternehmen und Reiseveranstalter, die Fahrgäste im Linien- oder Reiseverkehr befördern.
Für diese Busbetriebe ist die Krisenversicherung besonders sinnvoll:
- Reisebusunternehmen
- Linienverkehr-Betriebe
- Busunternehmen im Schülerverkehr
- Reiseveranstalter mit eigenen Busreisen
- Betriebe mit Gruppenreisen im In- und Ausland
- Omnibusbetriebe mit vielen Fahrgästen pro Fahrt
- Unternehmen, die im Notfall Angehörige, Medien und Behörden koordinieren müssen
- Betriebe, die ihre Mitarbeitenden organisatorisch und psychologisch entlasten möchten
Was ersetzt die Krisenversicherung nicht?
Die Krisenversicherung ergänzt Ihren bestehenden Versicherungsschutz. Sie ersetzt nicht die Reise-Krankenversicherung Ihrer Reiseteilnehmer und auch nicht die Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung.
Welche Leistungen im Einzelfall gelten, regeln das Angebot und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Wir erklären Ihnen die Unterschiede verständlich und zeigen Ihnen, welche Absicherung Ihr Omnibusbetrieb wirklich benötigt.
Wie schnell erreicht uns das Assistance-Team nach einem Unfall?
Das Krisenteam ist über eine Notruf-Hotline rund um die Uhr erreichbar. Die Experten leiten erste Maßnahmen am Telefon ein und koordinieren die nächsten Schritte. Je nach Lage können psychologische, organisatorische oder mediale Fachkräfte hinzugezogen werden.
Übernimmt die Kfz-Haftpflicht nicht bereits das Krisenmanagement?
Nein. Die Kfz-Haftpflicht reguliert in erster Linie berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter. Krisen-PR, Telefon-Hotline, psychologische Akuthilfe, Angehörigenbetreuung oder Reputationsmanagement gehören nicht automatisch dazu. Dafür brauchen Sie eine spezielle Krisenversicherung.
Gilt die Krisenversicherung auch bei Unfällen im Ausland?
Das hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Viele Konzepte sehen Schutz bei Fahrten innerhalb Europas vor. Wir prüfen für Sie, welcher Geltungsbereich zu Ihren Fahrten passt und ob Ihr Reiseverkehr im Ausland ausreichend abgesichert ist.
Ist die Krisenversicherung auch für reine Linienverkehr-Betriebe sinnvoll?
Ja. Auch Linienverkehrsbetriebe können nach einem schweren Unfall sofort im Fokus stehen. Etwa bei einer Kollision mit einem Reisebus oder anderen Verkehrsteilnehmern. Dann müssen Angehörige, Behörden, Medien und Mitarbeitende schnell und verlässlich betreut werden. Die Krisenversicherung hilft Ihnen, schnell zu handeln und Ihr Team zu entlasten.