Reiseveranstalter-Versicherung: Insolvenz- und Reisepreisversicherung

Als Busunternehmer, der Pauschalreisen anbietet, sind Sie gesetzlich zur Absicherung Ihrer Kunden verpflichtet.
Eine Versicherung für jeden Reiseveranstalter

Reisepreisversicherung für Reiseveranstalter – was das Gesetz verlangt

Der § 651r BGB gilt für alle, die gewerblich Pauschalreisen verkaufen. Also auch für Busunternehmen mit eigenem Reiseangebot. Die Pflicht besteht unabhängig von der Unternehmensgröße.

Konkret müssen Sie als Reiseveranstalter Folgendes sicherstellen:

Ohne diesen Sicherungsschein dürfen Sie als Reiseveranstalter keine Anzahlungen entgegennehmen. Ein Verstoß kann rechtliche Konsequenzen haben.

Wir verkaufen Ihnen nicht einfach eine Bus-Versicherung, sondern beraten Sie, welche Absicherungen für Ihren individuellen Fall am besten passen.

Insolvenzversicherung für Reiseveranstalter – so funktioniert die Absicherung

Die Insolvenz- und Reisepreisversicherung schützt Ihre Kunden und erfüllt gleichzeitig Ihre gesetzliche Pflicht. Sie schließen die Versicherung ab, erhalten die Sicherungsscheine und händigen diese Ihren Reisenden aus – fertig.

Sicherungsschein als Nachweis für Reisende

Der Sicherungsschein ist das Dokument, das Ihren Kunden im Schadensfall die Erstattung sichert. Er wird vom Versicherer ausgestellt und muss bei Buchung übergeben werden.

Wir kennen die Besonderheiten von Busunternehmen und finden für Sie günstige Konditionen bei spezialisierten Versicherern.

Reisepreisversicherung für Busunternehmen – Prämien und Konditionen

Die Prämienhöhe richtet sich nach Ihrem jährlichen Reiseumsatz.

Was Sie bei uns erwarten können:

Persönliche Beratung durch Fachleute mit Branchenkenntnissen

Schnelle Abwicklung und digitaler Abschluss möglich

Langjährige Erfahrung mit Busunternehmen und Reiseveranstaltern

Günstige Prämien durch gezielten Vergleich spezialisierter Versicherer

Reisepreisversicherung für Reiseveranstalter

Fordern Sie jetzt ein Angebot an – per Kontaktformular oder telefonisch.

Ihr Ansprechpartner
für die Reisepreisversicherung für Reiseveranstalter

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter: Sie haben feste Ansprechpartner, die Ihre Flotte kennen.

Thorsten Hebling

Versicherungsfachwirt · Technischer Underwriter (DVA) · Kundenbetreuung (Hbv)

Häufige Fragen zur Reiseveranstalter-Versicherung

Jedes Busunternehmen, das gewerblich Pauschalreisen anbietet und Anzahlungen entgegennimmt, benötigt eine Insolvenz- und Reisepreisversicherung. Die Pflicht ergibt sich direkt aus § 651r BGB – unabhängig davon, wie viele Reisen pro Jahr Sie veranstalten.

Der Sicherungsschein ist der Nachweis für Ihren Kunden, dass sein Reisepreis abgesichert ist. Sie müssen ihn vor oder bei Vertragsschluss übergeben – spätestens bei Entgegennahme einer Anzahlung. Ohne Sicherungsschein dürfen Sie keine Vorauszahlungen verlangen.

Die Prämienhöhe hängt in erster Linie von Ihrem jährlichen Reiseumsatz ab. Wir ermitteln auf Basis Ihrer konkreten Zahlen das passende Angebot – sprechen Sie uns direkt an.
Ja, nach einem ersten Beratungsgespräch lässt sich vieles digital erledigen. Dafür bieten wir unsere Kunden-App MyDittmeier an. Nehmen Sie Kontakt auf und wir klären gemeinsam den schnellsten Weg für Ihr Busunternehmen.
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