Verkehrshaftungsversicherung für Frachtführer
Schutz für Ihren Lkw-Betrieb
Als Frachtführer haften Sie für Ladung, die nicht Ihnen gehört. Die Verkehrshaftungsversicherung schützt Sie.
für Ihre Fahrer
Kostenübernahme
automatisch versichert
Pflichtversicherung für Lkw-Betriebe ab 3,5 t
Geht Ladung verloren, wird beschädigt oder kommt verspätet an, haften Sie. Und das häufig in erheblicher Höhe.
- Unsere Verkehrshaftungsversicherung schützt Sie vor diesen finanziellen Risiken.
Für Fahrzeuge ab 3,5 t Gesamtgewicht ist die Verkehrshaftungsversicherung eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung.
Das Bundesamt für Güterverkehr kann den Nachweis jederzeit verlangen.
Ohne gültigen Versicherungsschutz riskieren Sie Ihren Gewerbebetrieb.
Pflichtversicherung für Lkw-Betriebe ab 3,5 t
Geht Ladung verloren, wird beschädigt oder kommt verspätet an, haften Sie. Und das häufig in erheblicher Höhe.
Unsere Verkehrshaftungsversicherung schützt Sie vor diesen finanziellen Risiken
Ohne gültigen Versicherungsschutz riskieren Sie Ihren Gewerbebetrieb.
Für Fahrzeuge ab 3,5 t Gesamtgewicht ist die Verkehrshaftungsversicherung eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Das Bundesamt für Güterverkehr kann den Nachweis jederzeit verlangen.
Was die Verkehrshaftungsversicherung
für Frachtführer leistet
Die Versicherung greift, wenn Sie als Frachtführer für Schäden am Transportgut haftbar gemacht werden. Das gilt sowohl bei
nationalen als auch bei internationalen Gütertransporten.
Sie übernimmt berechtigte Ansprüche Ihrer Auftraggeber und
wehrt unberechtigte ab. Notfalls sogar vor Gericht.
Konkret sind folgende Leistungen abgedeckt:
- Reparatur- oder Ersatzkosten für Schäden am Transportgut
- Kosten der Umladung, einstweiligen Lagerung und Weiterbeförderung nach einem Schadensfall
- Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten
- Kosten für die Ermittlung und Feststellung des Schadens, z. B. durch einen Havariekommissar
- Beitrag zur großen Havarie
Versichert sind alle Transporte mit den im Vertrag genannten Fahrzeugen, einschließlich der damit verbundenen Lagerung.
Haftungsgrundlage bei der Versicherung
Ihres Gütertransports
Omnibus-Gepäckversicherung: Deckungssummen und Schutzumfang
Innerdeutsche Transporte nach HGB
Bei Transporten innerhalb Deutschlands legt das Handelsgesetzbuch (HGB) fest, wie viel Sie als Frachtführer maximal ersetzen müssen.
-
Der gesetzliche Standardwert liegt bei rund 10 €/kg Fracht. Bei einer beschädigten Palette mit 500 kg wären das maximal 5.000 € –
unabhängig davon, was die Ware tatsächlich wert ist.
Dieser Betrag lässt sich vertraglich anpassen:
Nach oben, wenn Ihr Auftraggeber mehr Absicherung möchte, oder nach unten, wenn Sie Ihr Haftungsrisiko begrenzen wollen.
In der Praxis bewegt sich dieser Rahmen meist zwischen 2 €/kg und 40 €/kg.
Grenzüberschreitende Transporte nach CMR
Für internationale Straßentransporte gilt ein eigenes Regelwerk: das CMR-Abkommen.
Es legt einheitlich fest, wie Frachtführer bei Schäden haften, egal, durch welches Land die Route führt.
Wann die Frachtführer-Versicherung nicht greift
Die Haftung als Frachtführer ist in bestimmten Fällen ausgeschlossen:
- Der Schaden war unvermeidbar
- Das Gut war unzureichend gekennzeichnet
- Verpackung oder Verladung durch den Absender waren mangelhaft
- Beschlagnahmung oder behördliche Eingriffe (höhere Gewalt)
In diesen Fällen lehnt Ihre Versicherung berechtigterweise ab – und vertritt diese Position auch gerichtlich.
Verkehrshaftungsversicherung oder Warentransportversicherung?
Beide Versicherungen schützen Güter auf dem Transportweg, aber aus unterschiedlichen Perspektiven.
Verkehrshaftungsversicherung
Die Verkehrshaftungsversicherung schützt Sie als Frachtführer. Sie greift, wenn Sie tatsächlich haften.
Da diese Haftung gesetzlich begrenzt ist, kann bei hochwertiger
Ladung eine Deckungslücke entstehen.
Warentransportversicherung
Die Warentransportversicherung schützt den Versender oder Empfänger.
Sie greift auch dann, wenn Ihre Haftung begrenzt oder ausgeschlossen ist – und schließt damit die Lücke, die Ihre Haftpflicht offenlässt.
Geltungsbereich
der Lkw-Versicherung
Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie der Schweiz.
Der Schutz kann auf Staaten außerhalb des EWR erweitert werden, falls Ihre Fahrzeuge dort unterwegs sind.
Eine Einschränkung auf Deutschland ist möglich.
Angebot für
Ihre Verkehrshaftungsversicherung anfordern
Als Spezialist für Lkw- und Transportversicherungen vergleichen wir Angebote mehrerer Versicherer und beraten Sie persönlich – damit Sie den Schutz bekommen, der zu Ihrem Betrieb passt.
Für ein konkretes Angebot benötigen wir folgende Angaben:
Anzahl der Fahrzeuge je Gesamtgewichtsklasse
z. B. 7,5 t
Art der transportierten Güter
z. B. Elektronik, Schüttgut, Lebensmittel
Gewünschter Haftungskorridor
z. B. 8,33 SZR
Einsatzgebiet
z. B. Deutschland und Benelux
Lagerungsrisiko
Zusatzdeckung
Für fremde Wechselbrücken, Container o. Ä.
Ihre Ansprechpartner
für Verkehrshaftungsversicherung
Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter: Sie haben feste Ansprechpartner, die Ihre Flotte kennen..
Katrin Böse
Fachfrau für Versicherungsvermittlung (IHK)
Gepr. Firmenkundenberaterin
(DVA) | Kundenbetreuung (Hbv)
- +49 (0) 931. 98 00 70-57
- katrin.boese@dittmeier.de
Mario Puhalo
Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen (IHK)
Kundenbetreuung
- +49 (0)931 98 00 70-646
- mario.puhalo@dittmeier.de
Stefan Kater
Geprüfter Fachmann für Versicherungsvermittlung (IHK)
Kundenbetreuung
- +49 (0)931 98 00 70-95
- stefan.kater@dittmeier.de
Thorsten Hebling
Fachwirt für Versicherungen und Finanzanlagen
Technischer Underwriter (DVA)
Kundenbetreuung (Hbv)
- +49 (0) 931. 98 00 70-45
- thorsten.hebling@dittmeier.de
Jetzt unverbindlichen Vergleich für Ihre Busversicherung anfordern
Senden Sie uns Ihre Daten. Wir melden uns schnell bei Ihnen und zeigen Ihnen, welche Lösung für Ihre Flotte möglich ist
Telefon
0931 · 98007-0
info@dittmeier.de
Anschrift
Kaiserstr. 23 · 97070 Würzburg
Erreichbarkeit
Mo–Fr: 8–17 Uhr · 24 h Notfall
Häufig gestellte Fragen zur Verkehrs-haftungs-versicherung
Ist die Verkehrshaftungsversicherung für jeden Frachtführer Pflicht?
Für Frachtführer, die Fahrzeuge oder Gespanne mit mehr als 3,5 t Gesamtgewicht einsetzen, ist sie gesetzlich vorgeschrieben.
Das Bundesamt für Güterverkehr kann den Nachweis jederzeit prüfen. Auch für kleinere Fahrzeuge ist der Abschluss sinnvoll, weil Sie als Frachtführer für Schäden an der Ladung haften.
Was kostet eine Verkehrshaftungsversicherung für Lkw-Betriebe?
Die Prämie hängt von mehreren Faktoren ab:
- Anzahl und Gewichtsklasse der Fahrzeuge
- Art der Güter
- Haftungskorridor
- Einsatzgebiet
Pauschale Preise gibt es daher nicht. Wir erstellen Ihnen auf Basis Ihrer Angaben ein individuelles Angebot.
Gilt die Frachtführer Versicherung auch für internationale Transporte?
Ja. Der Versicherungsschutz gilt standardmäßig im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz.
Für Transporte in weitere Länder lässt sich der Geltungsbereich gezielt erweitern.
Was ist der Unterschied zwischen Verkehrshaftungs- und Warentransportversicherung?
- Die Verkehrshaftungsversicherung schützt Sie als Frachtführer bei Haftungsansprüchen.
- Die Warentransportversicherung schützt Versender oder Empfänger – auch dann, wenn Ihre Haftung begrenzt oder ausgeschlossen ist.
Beide Versicherungen ergänzen sich, ersetzen sich aber nicht gegenseitig.