Verkehrshaftungsversicherung für Frachtführer

Schutz für Ihren Lkw-Betrieb
Als Frachtführer haften Sie für Ladung, die nicht Ihnen gehört. Die Verkehrshaftungsversicherung schützt Sie.

Pflichtversicherung für Lkw-Betriebe ab 3,5 t

Geht Ladung verloren, wird beschädigt oder kommt verspätet an, haften Sie. Und das häufig in erheblicher Höhe.

Für Fahrzeuge ab 3,5 t Gesamtgewicht ist die Verkehrshaftungsversicherung eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung.

Das Bundesamt für Güterverkehr kann den Nachweis jederzeit verlangen.

Ohne gültigen Versicherungsschutz riskieren Sie Ihren Gewerbebetrieb.

Pflichtversicherung für Lkw-Betriebe ab 3,5 t

Geht Ladung verloren, wird beschädigt oder kommt verspätet an, haften Sie. Und das häufig in erheblicher Höhe.

Unsere Verkehrshaftungsversicherung schützt Sie vor diesen finanziellen Risiken 

Ohne gültigen Versicherungsschutz riskieren Sie Ihren Gewerbebetrieb.

Für Fahrzeuge ab 3,5 t Gesamtgewicht ist die Verkehrshaftungsversicherung eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Das Bundesamt für Güterverkehr kann den Nachweis jederzeit verlangen.

Was die Verkehrshaftungsversicherung
für Frachtführer leistet

Die Versicherung greift, wenn Sie als Frachtführer für Schäden am Transportgut haftbar gemacht werden. Das gilt sowohl bei

nationalen als auch bei internationalen Gütertransporten.

Sie übernimmt berechtigte Ansprüche Ihrer Auftraggeber und

wehrt unberechtigte ab. Notfalls sogar vor Gericht. 

 

Konkret sind folgende Leistungen abgedeckt: 

Versichert sind alle Transporte mit den im Vertrag genannten Fahrzeugen, einschließlich der damit verbundenen Lagerung. 

Haftungsgrundlage bei der Versicherung
Ihres Gütertransports

Omnibus-Gepäckversicherung: Deckungssummen und Schutzumfang

Innerdeutsche Transporte nach HGB

Bei Transporten innerhalb Deutschlands legt das Handelsgesetzbuch (HGB) fest, wie viel Sie als Frachtführer maximal ersetzen müssen.

Dieser Betrag lässt sich vertraglich anpassen:

Nach oben, wenn Ihr Auftraggeber mehr Absicherung möchte, oder nach unten, wenn Sie Ihr Haftungsrisiko begrenzen wollen.

In der Praxis bewegt sich dieser Rahmen meist zwischen 2 €/kg und 40 /kg. 

Grenzüberschreitende Transporte nach CMR

Für internationale Straßentransporte gilt ein eigenes Regelwerk: das CMR-Abkommen.

Es legt einheitlich fest, wie Frachtführer bei Schäden haften, egal, durch welches Land die Route führt. 

Wann die Frachtführer-Versicherung nicht greift

Die Haftung als Frachtführer ist in bestimmten Fällen ausgeschlossen: 

In diesen Fällen lehnt Ihre Versicherung berechtigterweise ab – und vertritt diese Position auch gerichtlich. 

Verkehrshaftungsversicherung oder Warentransportversicherung?

Beide Versicherungen schützen Güter auf dem Transportwegaber aus unterschiedlichen Perspektiven. 

Verkehrshaftungsversicherung

Die Verkehrshaftungsversicherung schützt Sie als Frachtführer. Sie greift, wenn Sie tatsächlich haften.

Da diese Haftung gesetzlich begrenzt ist, kann bei hochwertiger
Ladung eine Deckungslücke entstehen.

Warentransportversicherung

Die Warentransportversicherung schützt den Versender oder Empfänger.

Sie greift auch dann, wenn Ihre Haftung begrenzt oder ausgeschlossen ist – und schließt damit die Lücke, die Ihre Haftpflicht offenlässt.

Geltungsbereich
der Lkw-Versicherung

Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie der Schweiz.

Der Schutz kann auf Staaten außerhalb des EWR erweitert werden, falls Ihre Fahrzeuge dort unterwegs sind.

Eine Einschränkung auf Deutschland ist möglich. 

Angebot für
Ihre Verkehrshaftungsversicherung anfordern

Als Spezialist für Lkw- und Transportversicherungen vergleichen wir Angebote mehrerer Versicherer und beraten Sie persönlich – damit Sie den Schutz bekommen, der zu Ihrem Betrieb passt. 

 

Für ein konkretes Angebot benötigen wir folgende Angaben: 

Anzahl der Fahrzeuge
je Gesamtgewichts-klasse z. B. 7,5 t
Art der transportierten Güter
z. B. Elektronik, Schüttgut, Lebensmittel
Gewünschter Haftungskorridor
z. B. 8,33 SZR
Einsatzgebiet
z. B. Deutschland und Benelux
Advanced Tools
Lagerungsrisiko
Zusatzdeckung
für fremde Wechselbrücken, Container o. Ä.

Anzahl der Fahrzeuge je Gesamtgewichtsklasse

z. B. 7,5 t

Art der transportierten Güter

z. B. Elektronik, Schüttgut, Lebensmittel

Gewünschter Haftungskorridor

z. B. 8,33 SZR

Einsatzgebiet

z. B. Deutschland und Benelux

Lagerungsrisiko

Zusatzdeckung

Für fremde Wechselbrücken, Container o. Ä.

Ihre Ansprechpartner
für Verkehrshaftungsversicherung

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter: Sie haben feste Ansprechpartner, die Ihre Flotte kennen.. 

Katrin Böse

Fachfrau für Versicherungsvermittlung (IHK)
Gepr. Firmenkundenberaterin
(DVA) | Kundenbetreuung (Hbv)

Mario Puhalo

Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen (IHK)
Kundenbetreuung

Oliver Guth

Prokurist
Versicherungsbetriebswirt

Stefan Kater

Geprüfter Fachmann für Versicherungsvermittlung (IHK)
Kundenbetreuung

Thorsten Hebling

Fachwirt für Versicherungen und Finanzanlagen
Technischer Underwriter (DVA)
Kundenbetreuung (Hbv)

Jetzt unverbindlichen Vergleich für Ihre Busversicherung anfordern

Senden Sie uns Ihre Daten. Wir melden uns schnell bei Ihnen und zeigen Ihnen, welche Lösung für Ihre Flotte möglich ist 

Telefon

0931 · 98007-0

E-Mail

info@dittmeier.de

Anschrift

Kaiserstr. 23 · 97070 Würzburg

Erreichbarkeit

Mo–Fr: 8–17 Uhr · 24 h Notfall

Häufig gestellte Fragen zur Verkehrs-haftungs-versicherung

Für Frachtführer, die Fahrzeuge oder Gespanne mit mehr als 3,5 t Gesamtgewicht einsetzen, ist sie gesetzlich vorgeschrieben.

Das Bundesamt für Güterverkehr kann den Nachweis jederzeit prüfen. Auch für kleinere Fahrzeuge ist der Abschluss sinnvoll, weil Sie als Frachtführer für Schäden an der Ladung haften. 

Die Prämie hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Anzahl und Gewichtsklasse der Fahrzeuge
  • Art der Güter
  • Haftungskorridor
  • Einsatzgebiet

Pauschale Preise gibt es daher nicht. Wir erstellen Ihnen auf Basis Ihrer Angaben ein individuelles Angebot. 

Ja. Der Versicherungsschutz gilt standardmäßig im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz.

Für Transporte in weitere Länder lässt sich der Geltungsbereich gezielt erweitern. 

  • Die Verkehrshaftungsversicherung schützt Sie als Frachtführer bei Haftungsansprüchen.
  • Die Warentransportversicherung schützt Versender oder Empfänger – auch dann, wenn Ihre Haftung begrenzt oder ausgeschlossen ist.

Beide Versicherungen ergänzen sich, ersetzen sich aber nicht gegenseitig.