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(R)echt umsichtig

Wichtiges Urteil für Linksabbieger

Inhalt des Artikels

Ihr persönlicher SCHADENSEXPERTE

Wir begleiten Sie bei jedem Schaden – von der ersten Frage bis zur Regulierung.

Marco Schmitt

Marco Schmitt ist seit über 25 Jahren Versicherungsexperte bei Dittmeier und für das Recruiting verantwortlich. Durch die Aufbereitung von Urteilen und aktuellen Fällen hält er sich in der Verkehrsbranche konsequent auf dem neuesten Stand.

Vorsicht bei eingeschränkter Sicht! Das Landgericht Saarbrücken hat am 10.11.2023 ein deutliches Urteil gefällt.

Was war passiert?

Im Mai 2021 kollidierten auf einer Kreuzung im Saarland ein Pkw und ein Motorrad. Die Pkw-Fahrerin und spätere Klägerin wollte nach links abbiegen. Zur gleichen Zeit beabsichtigte eine entgegenkommende PKW-Fahrerin ebenfalls nach links abzubiegen. Deren Fahrzeug wurde vom einem Motorradfahrer rechts überholt. Um eine Kollision mit der Klägerin zu vermeiden, bremste der Motorradfahrer und rutschte in den Pkw hinein. Die PKW-Lenkerin klagte schließlich gegen Krad-Fahrer und dessen Haftpflichtversicherung auf Zahlung von Schadensersatz, da das Krad zu Beginn des Abbiegevorgangs nicht erkennbar gewesen sei. Zudem habe der Motorradfahrer den vor ihm abbiegenden PKW bei unklarer Verkehrslage überholt.

Die Urteile

Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht in der Berufung wiesen die Klage ab. Der PKW-Fahrerin steht kein Anspruch auf Schadenersatz zu. Sie hatte den Unfall mit einem Verstoß gegen § 9 Absatz 3 der StVO alleine verschuldet. Wenn die Sicht eines Linksabbiegers auf den Gegenverkehr durch ein anderes Fahrzeug behindert wird, darf er nur unter besonderer Vorsicht den Gegenverkehr kreuzen. Der Motorradfahrer hingegen habe das vor ihm links abbiegende Fahrzeuge rechts überholen dürfen.

Warum ist dieses Urteil wichtig?

Linksabbiegen gehört zu den gefährlichsten Manövern im Straßenverkehr. Dieses Urteil schafft Klarheit über die Sorgfaltspflichten und kann helfen, schwere Unfälle zu vermeiden.

Und in der Praxis?

  1. Erhöhte Aufmerksamkeit: Bei eingeschränkter Sicht müssen Linksabbieger besonders aufmerksam und umsichtig sein.
  2. Langsames Vortasten: Gegebenenfalls muss man sich vorsichtig in die Kreuzung hineintasten.
  3. Notfalls anhalten: Im Zweifel lieber stoppen und warten, bis die Sicht frei ist.
  4. Und als Geradeausfahrender: Man sollte auch damit rechnen, dass Linksabbieger einen möglicherweise nicht sehen können.

Unser Fazit

Dieses Urteil macht deutlich, wie wichtig umsichtiges und vorausschauendes Fahren ist und schafft klare Regeln für kritische Situationen.

Landgericht Saarbrücken, Urteil v. 10.11.2023 (13 S 33/23)

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