GAP-Versicherung für Flotten bei Leasing und Finanzierung

Schließen Sie Finanzierungslücken bei Totalschaden oder Diebstahl von Ihrer Flotte mit Bussen, Lkws, Pkws, Taxis und Mietwagen.

GAP-Versicherung für
Bus, Lkw, Pkw, Taxi und Mietwagen

Leasing und Finanzierung gehören zum Alltag vieler Verkehrsunternehmen. Dazu zählen Flotten mit Omnibussen, Lkw, Zugmaschinen, Pkws, Taxis und Mietwagen.

 

Bei einem Totalschaden oder Diebstahl zahlt selbst die Vollkaskoversicherung meist nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts (Zeitwert). Die offene Forderung aus dem Leasing- oder Finanzierungsvertrag kann jedoch höher liegen. Die Differenz tragen Sie ohne GAP-Versicherung selbst.

Gap Versicherung

Die GAP-Versicherung schließt die Finanzierungslücken

bei Totalschaden oder Diebstahl Ihrer Flotte.

 

Sie ergänzt Ihre bestehende Kaskoversicherung und

schützt Ihr Unternehmen vor hohen Restforderungen.

GAP-Versicherung
bei Totalschaden oder Diebstahl

Die GAP-Versicherung greift, wenn ein Fahrzeug einen Totalschaden erleidet oder gestohlen wird. Sie zahlt die Differenz zwischen der Leistung Ihrer Kaskoversicherung und der offenen Forderung aus dem Leasing-, Mietkauf- oder Finanzierungsvertrag.

Dabei kann die Versicherung auch eine nicht verbrauchte Anzahlung berücksichtigen. Ohne diese Absicherung kann ein Teil Ihrer Anzahlung im Schadenfall verloren gehen.

GAP-Versicherung bei Leasing

Bei einem Leasingvertrag kann die offene Ablöseforderung über dem Fahrzeugwert liegen. Die GAP-Versicherung übernimmt die versicherte Differenz, wenn ein Totalschaden oder eine Totalentwendung vorliegt.

Sie schließen die Versicherung separat zu Ihrer bestehenden Kfz-Versicherung ab. Dadurch können Sie Ihre Kaskoversicherung später wechseln, ohne den GAP-Schutz neu zu vereinbaren.

GAP-Versicherung bei Finanzierung und Mietkauf

Auch bei einer Finanzierung oder einem Mietkauf kann eine Lücke zwischen Fahrzeugwert und Restforderung entstehen. Viele Kfz-GAP-Bausteine decken solche Verträge nicht oder nur eingeschränkt ab. Die separate GAP-Versicherung sichert Leasing-, Mietkauf- und Finanzierungsverträge ab.

GAP-Versicherung ergänzt Ihre Kaskoversicherung

Die GAP-Versicherung ersetzt keine Kfz-Haftpflicht- oder Kaskoversicherung. Sie setzt voraus, dass das Fahrzeug zum Schadenzeitpunkt kaskoversichert ist. 

 

Im Schadenfall muss die Kaskoversicherung den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwerts erstattet haben. Erst dann berechnet sich die versicherte Differenz zur offenen Leasing- oder Finanzierungsforderung. 

GAP Versicherung

Nur einmal zahlen

Den Beitrag für Ihre GAP-Versicherung zahlen Sie nur einmal für die gesamte Laufzeit Ihres Leasing- oder Finanzierungsvertrags.

GAP-Versicherung mit Einmalbeitrag

Sie zahlen den Beitrag für Ihre GAP-Versicherung nur einmal für die gesamte Laufzeit Ihres Leasing- oder Finanzierungsvertrags. Der Beitrag richtet sich unter anderem nach Fahrzeugart, Anschaffungswert und Finanzierungswert.

Eine separate GAP-Versicherung kann dadurch günstiger ausfallen als ein jährlicher Zuschlag zur Kfz-Versicherung. Für viele Fahrzeuge ist der Schutz bei uns oft zum halben Preis möglich.

GAP-Versicherung für Busse

für einen Bus mit einem Anschaffungswert von 210.000 € beträgt der Einmalbeitrag über die gesamte Vertragslaufzeit etwa 695 €*.

GAP-Versicherung für LKW und Zugmaschinen

Für einen LKW oder eine Zugmaschine mit einem Neupreis von 120.000 € beträgt der Einmalbeitrag etwa 385 €*.

GAP-Versicherung für Taxi und Mietwagen

Für ein Taxi oder einen Mietwagen mit einem Neupreis von 65.000 € beträgt der Einmalbeitrag etwa 185 €*.

GAP-Versicherung für Pkw

Für einen Pkw mit einem Neupreis von 80.000 € beträgt der Einmalbeitrag etwa 135 €*.

* Alle Preise verstehen sich zuzüglich 19 % Versicherungssteuer. Die tatsächliche Prämie hängt von den Vertrags- und Fahrzeugdaten ab. 

GAP-Versicherung: Voraussetzungen für die Leistung

Damit die GAP-Versicherung zahlt, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein: 

Das Fahrzeug verfügt zum Schadenzeitpunkt über Kaskoschutz. 

Das Fahrzeug verfügt zum Schadenzeitpunkt über Kaskoschutz. 

Das Fahrzeug verfügt zum Schadenzeitpunkt über Kaskoschutz. 
Es liegt ein Totalschaden oder eine Totalentwendung vor.
Der Leasing-, Mietkauf- oder Finanzierungsvertrag weist eine offene Forderung aus.
Der Schaden fällt unter die vereinbarten Versicherungsbedingungen.

GAP-Versicherung
bei Vertragsverlängerung oder vorzeitigem Ende

Verlängert sich Ihr Leasing- oder Finanzierungsvertrag, verlängert sich die GAP-Versicherung automatisch. Ein zusätzlicher Beitrag fällt dafür nicht an.

 

Endet der Vertrag vorzeitig, endet auch die GAP-Versicherung automatisch. Ein Rückbeitrag wird nicht berechnet. Eine separate Meldung ist nach den genannten Bedingungen nicht erforderlich.

Melden Sie bei Vertragsänderungen trotzdem, ob sich Fahrzeug, Vertragspartner oder Finanzierungswert ändern. So vermeiden Sie Lücken beim Versicherungsschutz.

Sie möchten wissen, ob sich eine GAP-Versicherung für Ihre Flotte lohnt?

 

Senden Sie uns die Fahrzeugdaten sowie die Angaben zum Leasing-, Mietkauf- oder Finanzierungsvertrag. Wir berechnen Ihren Beitrag und zeigen Ihnen den passenden Versicherungsumfang.

Ihr Ansprechpartner
für Ihre GAP Versicherung

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter: Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihr Unternehmen kennt.

Thomas Adamik

Fachmann für Versicherungsvermittlung
Vertragsbetreuung

Jetzt unverbindlichen Vergleich für Ihre Busversicherung anfordern

Senden Sie uns Ihre Daten. Wir melden uns schnell bei Ihnen und zeigen Ihnen, welche Lösung für Ihre Flotte möglich ist 

Telefon

0931 · 98007-0

E-Mail

info@dittmeier.de

Anschrift

Kaiserstr. 23 · 97070 Würzburg

Erreichbarkeit

Mo–Fr: 8–17 Uhr · 24 h Notfall

Häufige Fragen zur GAP-Versicherung

Eine GAP-Versicherung deckt die Differenz zwischen der Kaskoleistung und der offenen Forderung aus Ihrem Leasing-, Mietkauf- oder Finanzierungsvertrag ab. Der Schutz greift bei einem Totalschaden oder einer Totalentwendung.
Die GAP-Versicherung ersetzt keine Kfz-Versicherung. Sie ergänzt Ihre bestehende Kasko- und Haftpflichtversicherung und setzt einen bestehenden Voll- oder Teilkaskoschutz voraus.
Bei einem finanzierten Fahrzeug kann sich eine GAP-Versicherung lohnen, wenn die offene Forderung über dem Fahrzeugwert liegt. Das gilt besonders während der ersten Vertragsjahre und bei einer hohen Finanzierungssumme.
Den Beitrag für die GAP-Versicherung zahlen Sie einmalig für die gesamte Laufzeit des Leasing-, Mietkauf- oder Finanzierungsvertrags. Die Höhe hängt unter anderem von Fahrzeugart und Finanzierungswert ab.