Vorhaltekosten nach einem Busunfall prüfen
Nach einem fremdverschuldeten Unfall prüfen wir Ihre Vorhaltekosten und bereiten kostenlos ein Anschreiben für die Versicherung vor.
Vorhaltekosten für
beschädigte Busse geltend machen
Wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer Ihren Bus beschädigt, können Sie neben den Reparaturkosten auch Vorhaltekosten fordern. Diese berücksichtigen den Aufwand, den Ihr Verkehrsbetrieb trotz des Ausfalls weiter trägt.
Diese schützt neben der Kfz-Versicherung Ihre Omnibusse und Ihren Betrieb. Viele Versicherungen erkennen Vorhaltekosten an. Wir prüfen Ihre Angaben und nennen Ihnen, welchen Betrag Sie fordern können.
Sie erhalten schnell eine klare Einschätzung.
Vorhaltekosten für Linienbus, Reisebus oder Fernbus berechnen
- Ausfallzeit: Wie viele Tage stand der Bus nicht zur Verfügung?
- Reparatur: Welche Werkstatt führte die Arbeiten aus und wann endeten sie?
- Ersatzfahrzeug: Setzte Ihr Betrieb einen Reservebus ein oder mietete er ein Fahrzeug?
- Kosten: Welche laufenden Fixkosten und Fahrzeugdaten belegen Ihre Forderung?
3 Angaben reichen für den ersten Schritt:
Bus-Typ
Linienbus, Reisebus oder Fernbus
Kauf-Jahr
des Busses
Anschaffungswert
des Busses
Die Angaben helfen uns, die Vorhaltekosten nachvollziehbar einzuordnen.
Vorhaltekosten für Busse: Bedeutung und Definition
Vorhaltekosten beschreiben laufende Kosten, die für einen Bus anfallen, obwohl Ihr Verkehrsbetrieb ihn nach einem Unfall vorübergehend nicht einsetzen kann. Dazu zählen je nach Einzelfall zum Beispiel:
- Abschreibung
- Finanzierung
- Steuern
- Versicherungsbeiträge
Vorhaltekosten bei Ersatzbus und Reservebus
Ein Ersatzbus kann die Folgen des Ausfalls begrenzen.
Das gilt auch, wenn Ihr Verkehrsbetrieb einen eigenen Reservebus einsetzt.
Mietkosten für ein Ersatzfahrzeug und Vorhaltekosten erfüllen jedoch unterschiedliche Funktionen. Gerne beraten wir Sie, welche weiteren Policen sinnvoll sind und warum Sie mit unserer Omnibus-Komplett-Versicherung rundum abgesichert sind.
Informieren Sie uns deshalb über jedes Ersatzfahrzeug und über dessen Einsatzdauer.
Vorhaltekosten mit
vorbereitetem Versicherungsbrief fordern
Ein konkretes Anschreiben erleichtert die Kommunikation mit der Versicherung. Es enthält die relevanten Angaben zu Ihrem Bus und zur möglichen Forderung. Sie können den Brief nach Erhalt anpassen und direkt weiterleiten.
Wenn Sie Fragen zum Schaden oder zur Forderung haben, rufen Sie uns an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Jetzt Angaben eintragen und den Brief für die Versicherung erhalten.
Ihre Ansprechpartnerin
für Vorhaltekosten
Bei Fragen immer für Sie ad.
Jutta Robenek
Fachfrau für Versicherungsvermittlung (BWV)
Sekretariat der Geschäftsleitung
- +49 (0) 931. 98 00 70-44
- jutta.robenek@dittmeier.de
Sprechen wir über Ihren Schutz.
Persönlich, unabhängig und ohne Umwege. Schreiben Sie uns oder rufen Sie an – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Telefon
0931 · 98007-0
info@dittmeier.de
Anschrift
Kaiserstr. 23 · 97070 Würzburg
Erreichbarkeit
Mo–Fr: 8–17 Uhr · 24 h Notfall
Häufige Fragen zu Vorhaltekosten nach einem Busunfall
Wann kann ich Vorhaltekosten für einen Bus fordern?
Vorhaltekosten können Sie nach einem fremdverschuldeten Unfall neben weiteren Schadenspositionen fordern. Entscheidend sind die Umstände des Unfalls und die Angaben zu Ihrem beschädigten Bus. Und natürlich, dass Sie Ihre Bus-Versicherung bei uns abgeschlossen haben.
Welche Daten brauche ich für die Berechnung der Vorhaltekosten?
Erkennt die Versicherung Vorhaltekosten immer an?
Ob die Versicherung Vorhaltekosten anerkennt, hängt vom Einzelfall ab. Viele Versicherungen berücksichtigen diese Forderung, wenn Sie sie nachvollziehbar begründen und die nötigen Angaben vorlegen. Mit vollständigen Unterlagen kann die Versicherung Ihre Forderung besser prüfen.
Halten Sie möglichst diese Nachweise bereit:
- Unfallbericht oder Unfallprotokoll
- Fotos vom beschädigten Bus
- Reparaturauftrag und Reparaturrechnung
- Werkstattbestätigung zur Ausfallzeit
- Anschaffungsrechnung oder Fahrzeugdaten
- Schriftverkehr mit der Versicherung