Cyberversicherung für Verkehrsunternehmen

Wenn Cyberkriminelle angreifen, zählt jede Minute.

Vor einem Angriff

Checkliste & Schulung

Nach einem Vorfall

Notfallkontakte & Soforthilfe

Schnelle Hilfe

PR, IT & Versicherung 

Training

für Sie & Ihre Mitarbeitenden

Was ist eine Cyberversicherung?

Cyberangriffe können Betriebsabläufe lahmlegen, sensible Daten verschlüsseln und hohe Wiederherstellungskosten verursachen. Eine Cyberversicherung schützt Ihren Verkehrsbetrieb vor den finanziellen Folgen und stellt im Ernstfall erfahrene Spezialisten an Ihre Seite.

Sie verbindet finanziellen Schutz mit professioneller Soforthilfe und kann Sie auch im Vorfeld mit vielen zusätzlichen Funktionen auf einen Cyberangriff vorbereiten.

Cyberrisiken betreffen
den gesamten Verkehrsbetrieb

Wenn die IT ausfällt, kann der Betrieb zum Stillstand kommen 

Verkehrsunternehmen sind heute auf funktionierende IT-Systeme und digitale Schnittstellen angewiesen. Disposition, Flottenmanagement, Kommunikation, Buchhaltung, Personalverwaltung und Kundenservice greifen täglich auf Daten und Anwendungen zu. Werden Benutzerkonten übernommen oder sensible Daten entwendet, sind deshalb nicht nur einzelne Computer betroffen.

Disposition und Routenplanung fallen aus

Fahrzeuge, Fahrpersonal und Aufträge können nicht koordiniert werden. Fahrpläne oder betriebliche Unterlagen stehen nicht zur Verfügung.

Planungsstopp im Fuhrpark

Kein Zugriff auf Dokumende

Flottenmanagement ist beeinträchtigt

Fahrzeugdaten, digitale Schnittstellen oder cloudbasierte Anwendungen sind vorübergehend nicht erreichbar oder nur eingeschränkt nutzbar. 

Keine Reaktionen möglich

Kein Zugriff auf Dokumente

Buchungssysteme funktionieren nicht

Systeme sind unzugänglich und Buchungen können nicht verarbeitet, Rechnungen nicht erstellt und Zahlungsvorgänge nicht geprüft werden.

Blockierter Zahlungsverkehr

Keine Fakturierung möglich

Personenbezogene Daten sind betroffen

Kunden-, Beschäftigten- oder Geschäftspartnerdaten werden entwendet, veröffentlicht oder verändert. Daraus können rechtliche Melde- und Informationspflichten entstehen.

Datenverlust & Diebstahl

Datenschutzprobleme

Wiederherstellung und Betriebsunterbrechung

IT-Forensik, externe Spezialisten, Datenwiederherstellung und ausgefallene Betriebsabläufe können bereits nach kurzer Zeit erhebliche finanzielle Belastungen verursachen.

Kostspielige Wiederherstellung

Finanzieller Schaden

Cyberangriffe treffen nicht nur große Konzerne

Auch kleine und mittelständische Unternehmen aller Branchen und Größen sind von Cyberangriffen und IT-Sicherheitsvorfällen betroffen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik weist darauf hin, dass daraus mitunter existenzbedrohende Schäden entstehen können.

Wann kann eine Cyberversicherung helfen?

Ein Cybervorfall muss kein gezielter Angriff auf genau Ihr Unternehmen sein. Automatisierte Angriffswellen und menschliche Fehler können jeden digital arbeitenden Betrieb treffen.

Ransomware und Cybererpressung

Schadsoftware verschlüsselt Systeme oder Daten und macht sie unbrauchbar.

Täter verlangen Geld oder drohen mit der Veröffentlichung gestohlener Informationen.

Phishing und manipulierte Nachrichten

Mitarbeitende werden über täuschend echte E-Mails, Nachrichten oder Anmeldeseiten dazu gebracht:

Zugangsdaten preiszugeben

Anhänge zu öffnen

Zahlungen auszulösen.

Schadsoftware und Hackerangriffe

Viren, Trojaner oder andere Schadprogramme gelangen in das Unternehmensnetzwerk.

Unbefugte greifen auf Systeme, Programme oder Daten zu.

Kompromittierte Benutzerkonten

Kriminelle nutzen gestohlene oder erratene Zugangsdaten, um folgende Anwendungen zu übernehmen: 

E-Mail-Konten

Cloud-Dienste

Datenschutz- und Vertraulichkeits-verletzungen

Personenbezogene oder vertrauliche Daten werden unbefugt:

eingesehen

versendet, veröffentliht

verändert, gelöscht

Bedienfehler und versehentlicher Datenverlust

Mitarbeitende löschen Daten

Versenden Informationen an falsche Empfänger

Verursachen unbeabsichtigt einen Sicherheitsvorfall

Angriffe über Dienstleister oder Schnittstellen

Ein externer Vorfall kann sich auf die eigenen Abläufe auswirken. Zum Beispiel bei:

IT-Dienstleister

Cloud-Anbieter

Digitale Schnittstelle

Wichtig

Nicht jedes Ereignis ist automatisch in jeder Cyberversicherung enthalten.

Wir prüfen, welcher Schutz zu Ihrem Betrieb passt.

Was deckt eine Cyberversicherung ab?

Eine leistungsfähige Cyberversicherung besteht in der Regel nicht nur aus einer Kostenerstattung. Sie organisiert im Ernstfall auch den Zugang zu spezialisierten Dienstleistern. Welche Leistungen tatsächlich versichert sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Tarif und den vereinbarten Versicherungsbedingungen.

Eigenschäden und Betriebsunterbrechung

  • Kosten für IT-Forensik, Schadenanalyse und Schadenbegrenzung
  • Wiederherstellung von Daten, Programmen und IT-Systemen
  • Bereinigung und Rekonstruktion betroffener Systeme
  • Mehrkosten zur Aufrechterhaltung oder Wiederaufnahme des Betriebs
  • Ertragsausfälle infolge einer versicherten Betriebsunterbrechung
  • Kosten für die Benachrichtigung betroffener Personen
  • Erforderliche Krisenkommunikation und Maßnahmen zum Schutz der Reputation
  • Unterstützung und versicherte Kosten im Zusammenhang mit Cybererpressung
  • Prüfung, ob Schadenersatzansprüche berechtigt sind
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Befriedigung berechtigter Schadenersatzansprüche
  • Ansprüche aufgrund von Datenschutz- oder Vertraulichkeitsverletzungen
  • Ansprüche wegen der Übertragung von Schadsoftware
  • Ansprüche im Zusammenhang mit digital veröffentlichten Inhalten
  • Zugang zu einer Cyber-Notfallhotline des Versicherers oder Assistance-Dienstleisters
  • IT-Forensiker zur Analyse, Beweissicherung und Eindämmung
  • IT-Sicherheitsexperten für Wiederherstellung und Systembereinigung
  • Fachanwälte und Datenschutzexperten zur rechtlichen Einordnung
  • Unterstützung bei gesetzlichen Melde- und Informationspflichten
  • Krisen- und Kommunikationsberater bei drohendem Reputationsschaden
  • Koordination der erforderlichen Sofortmaßnahmen

Welche Folgen ein Cyberangriff haben kann

Wenn personenbezogene Daten betroffen sind

Verkehrsunternehmen verarbeiten regelmäßig personenbezogene Daten. Werden diese infolge eines Cybervorfalls offengelegt, muss die Situation schnell rechtlich und technisch bewertet werden.

Nach der Datenschutz-Grundverordnung kann eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde meldepflichtig sein.

Eine Cyberversicherung kann bei folgenden Aufgaben unterstützen:

Technische und rechtliche Prüfung des Vorfalls

Ermittlung der betroffenen Daten und Personengruppen

Dokumentation des Vorfalls und der ergriffenen Maßnahmen

Vorbereitung erforderlicher Meldungen

Benachrichtigung betroffener Personen

Abwehr geltend gemachter Schadenersatzansprüche

Beauftragung externer Datenschutz- und Krisenexperten

Meldepflicht

Innerhalb von 72 Stunden

Die Meldung muss unverzüglich (möglichst innerhalb von 72 Stunden) erfolgen, nachdem die Verletzung bekannt wurde.

Es sei denn, sie führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen.

Keine pauschale Deckungszusage

Ob und in welchem Umfang Kosten, Ansprüche oder behördliche Sanktionen versichert oder rechtlich versicherbar sind, hängt vom Einzelfall, dem Versicherungsvertrag und den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen ab.

Hilfe im Cybernotfall

Was passiert nach einem Cyberangriff?

Ein vorbereiteter Notfallplan und klare Zuständigkeiten sparen im Ernstfall wertvolle Zeit. Das BSI empfiehlt Unternehmen, organisatorische und technische Maßnahmen teilweise parallel abzuarbeiten und IT-Verantwortliche sowie den Datenschutzbeauftragten einzubeziehen.

Cybervorfall melden

Cyber-Notfallhotline anrufen und intern festgelegte Verantwortliche informieren.

Sofortmaßnahmen abstimmen

Mit qualifizierten IT-Fachleuten abstimmen.

Angriff analysieren & begrenzen

IT-Forensiker untersuchen die Ursache, sichern Beweise und verhindern eine weitere Ausbreitung.

Systeme & Daten wiederherstellen

Gesicherte Daten werden wiederhergestellt (falls Backup vorhanden).

Rechtliche Pflichten prüfen

Datenschutzexperten und Rechtsanwälte bewerten mögliche Haftungsfragen.

Schaden dokumentieren

Der Versicherer prüft den Schaden auf Grundlage des Versicherungsschutzes.

Im Verdachtsfall beachten

Sie brauchen Unterstützung bei der Planung?

In unserem Cyber-Notfallplan finden Sie eine genaue Anleitung.

Sobald Sie die Cyberattacke bemerken:

Den Vorfall sofort intern melden.

Die vertraglich vorgesehene Cyber-Soforthilfe kontaktieren.

Beweise, Protokolle und betroffene Nachrichten sichern.

Nicht vorschnell mit Angreifern kommunizieren oder Zahlungen veranlassen.

Betroffene Geräte nicht eigenmächtig löschen oder neu installieren.

Datenschutzbeauftragte und weitere Verantwortliche frühzeitig einbinden.

Ihr Ansprechpartner
für Ihre Cyberversicherung

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter: Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihr Unternehmen kennt.

Thomas Adamik

Fachmann für Versicherungsvermittlung
Vertragsbetreuung

Sprechen wir über Ihren Schutz.

Persönlich, unabhängig und ohne Umwege. Schreiben Sie uns oder rufen Sie an – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

Telefon

0931 · 98007-0

E-Mail

info@dittmeier.de

Anschrift

Kaiserstr. 23 · 97070 Würzburg

Erreichbarkeit

Mo–Fr: 8–17 Uhr · 24 h Notfall

Indem Sie das Formular absenden, erklären Sie sich einverstanden, dass die von Ihnen angegebenen persönlichen Informationen an unser Marketing-Tool Brevo zur Bearbeitung übertragen werden: Datenschutzerklärung von Brevo.

Häufige Fragen zur Cyber-versicherung

Eine Cyberversicherung schützt Unternehmen vor finanziellen Folgen von Cyberangriffen, Datenschutzverletzungen und weiteren versicherten IT‑Sicherheitsvorfällen. Sie übernimmt etwa Kosten für IT-Forensik, Datenwiederherstellung, Betriebsunterbrechung, rechtliche Beratung und die Abwehr von Haftpflichtansprüchen. Zusätzlich regelt sie den Zugang zu spezialisierten Dienstleistern.

Der genaue Umfang ist tarifabhängig. Typische Bereiche sind Eigenschäden, Betriebsunterbrechung, Haftpflichtansprüche Dritter und Assistance-Leistungen. Dazu können IT-Forensik, Systemwiederherstellung, Datenschutzberatung, Krisenkommunikation und die Prüfung von Schadenersatzansprüchen gehören.

Ja, auch kleine Betriebe können von automatisierten Angriffen, Phishing, Ransomware oder Bedienfehlern betroffen sein. Häufig stehen ihnen intern weniger IT-, Rechts- und Krisenressourcen zur Verfügung. Der im Vertrag organisierte Zugang zu Spezialisten kann deshalb besonders wertvoll sein.

Bei einem Verkehrsunternehmen mit 5 Mio. € Umsatz liegen die Kosten in der Regel unter 80 €/Monat.

Ein belastbarer Preis lässt sich erst nach einer individuellen Risikoprüfung nennen. 

Melden Sie den Verdacht intern und kontaktieren Sie unverzüglich die im Versicherungsvertrag genannte Cyber-Notfallhotline oder den vorgesehenen Ansprechpartner.

Stimmen Sie technische Maßnahmen mit qualifizierten Fachleuten ab, sichern Sie vorhandene Informationen und beziehen Sie bei möglichen Datenschutzverletzungen die zuständigen Datenschutzverantwortlichen ein.